Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen zwischen der Mark Exklusive Solutions GmbH und ihren Kunden.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, sofern nicht ausdrücklich eine Einschränkung erfolgt.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Mark Exklusive Solutions GmbH und dem Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Gegenstand der Dienstleistung

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der jeweils vereinbarten Dienstleistung gemäß Angebot, Leistungsbeschreibung oder individueller Vereinbarung.

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Mark Exklusive Solutions GmbH keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich eine fachgerechte, sorgfältige und dem Stand der Technik entsprechende Leistung.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der vertraglichen Vereinbarung. Nebenabreden bestehen nicht.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote der Mark Exklusive Solutions GmbH sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

Annahme eines Angebots durch den Kunden,

schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,

oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Dienstleistung.

(3) Die Mark Exklusive Solutions GmbH ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Leistungsdurchführung und Leistungserbringung

(1) Die Mark Exklusive Solutions GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen.

(2) Die Mark Exklusive Solutions GmbH bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern keine verbindlichen Vorgaben vereinbart wurden.

(3) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und korrekt bereitzustellen.

(2) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung, ist die Mark Exklusive Solutions GmbH für daraus resultierende Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen nicht verantwortlich.

(3) Entstehende Mehrkosten aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

§ 6 Vergütung und Preisgestaltung

(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Vergütungsform (z. B. Pauschalpreis, Stundenhonorar, Projektpreis).

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(3) Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrags sind, werden gesondert vergütet.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Die Mark Exklusive Solutions GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

(4) Die Mark Exklusive Solutions GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

§ 8 Verzug, Leistungsstörungen und höhere Gewalt

(1) Die Mark Exklusive Solutions GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, nicht zu vertretender Ereignisse.

(2) In diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

(3) Dauert die Störung länger als [z. B. 60 Tage], sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Haftung

(1) Für sonstige Schäden haftet die Mark Exklusive Solutions GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Mängelansprüche

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen.

(2) Die Mark Exklusive Solutions GmbH ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung zu beheben.

(3) Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Kündigung und Vertragsbeendigung

(1) Verträge können unter Einhaltung der vereinbarten Fristen ordentlich gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Falle der Kündigung anteilig zu vergüten.

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